Diese Prüfung wird in einem Umweltbericht erläutert und obligatorisch in die Begründung zum Bebauungsplan eingefügt. Seit Einführung des Umweltberichtes per Gesetz im Baugesetzbuch (2004) hat das Büro Goldmann zahlreiche Umweltberichte zu Bebauungsplänen in Berlin, Potsdam, Schönefeld und Dresden erarbeitet. Als engagierte Ansprechpartner für Stadtplanungsämter in Städten und Gemeinden sowie für Stadtplaner kennen wir die vielfältigen Kriterien, die ein Bebauungsplan im Sinne des Naturschutzes und der Nachhaltigkeit erfüllen muss.
Die städtische Entwicklung planen
Freiraumplanung ist ein Teilgebiet der Landschaftsarchitektur. Ihre Leistungen bestehen in der Planung städtebaulich ästhetischer, ökologisch funktionierender und sozial konsistenter Freiraumstrukturen im Zusammenspiel mit den Anforderungen an urbane und suburbane Strukturen. Sie ist damit auch ein unverzichtbarer Teil der Stadtplanung. Während des Prozesses der Bauleitplanung ist es besonders wichtig, die vielen verschiedenen Umweltaspekte, die während eines solchen, häufig langjährigen Planungsverfahrens, aufeinandertreffen, zu verbinden. Für das Büro Goldmann Landschaftsarchitektur in Berlin steht daher die enge Kommunikation mit allen Beteiligten insbesondere der Stadtplanung im Vordergrund.